EU-Taxonomie Verordnung, Auswirkung auf Unternehmen

Warum gibt es die EU-Taxonomie?

Die Europäische Union stellt mit der Entscheidung des Green Deals die Weichen für mehr Nachhaltigkeit bei Investitionen in Bereichen wie erneuerbaren Energien, Biodiversität oder Kreislaufwirtschaft. Das Ziel ist es, bis 2050 in der EU klimaneutral zu wirtschaften.  Um diese Pariser Klimaziele zu erreichen ist eine große Investitionssumme der öffentlichen Hand sowie ist die Europäische Union auch auf die Unterstützung der Privatwirtschaft angewiesen. Um Wettbewerbsgleichheit und Rechtssicherheit für alle innerhalb der EU tätigen Unternehmen zu gewährleisten, wurden die EU-Taxonomie Regulation und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) implementiert.

Was ist die EU-Taxonomie?

Die Taxonomie Verordnung ist eine Unterlage um “grüne“ oder “nachhaltige“ Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der Europäischen Union für alle gleich zu klassifizieren. Zuvor bestand keine klare Definition von grüner, nachhaltiger oder umweltfreundlicher Tätigkeit. Durch die EU-Taxonomie werden für den Begriff der Nachhaltigkeit nun klare Regeln und Rahmenbedingungen geschaffen, wann ein Unternehmen nachhaltig oder umweltfreundlich wirtschaftet. Unternehmen können sich durch Ihr umweltfreundliches Wirtschaften vom Mitbewerb abheben. Dabei stehen folgende sechs Umweltziele im Fokus:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Für wen gilt die EU-Taxonomie?

Die Nachhaltigkeit der gesamten Geschäftstätigkeit eines jeden Unternehmens muss ab Anfang 2022 jährlich berichtet werden, in der Regel als Teil des Sustainability Reports oder Annual Reports. Das gilt für alle große Unternehmen (>500 Mitarbeiter), welche unter die nicht-finanzielle Berichterstattung (NFRD) fallen. Dabei muss jeweils der EU-Taxonomie-konforme Anteil des Umsatzes, der Investitionsausgaben und des Betriebsaufwands für das Unternehmen berichtet werden. Es ist geplant, dass die EU jährlich die Anzahl an betroffenen Unternehmen stark steigen wird.

Auswirkung der Taxonomie für Hotelbetriebe wie das Grüne Hotel zur Post, Salzburg

Klein- und Mittelbetriebe sind 2022 noch nicht von der EU-Taxonomie betroffen. Bis wann die Zertifizierungspflicht der Taxonomie auch für das Grüne Hotel zur Post in Salzburg greift, ist noch nicht fixiert. Das Grüne Hotel zur Post bemüht sich seit Jahren den Co2 Fußabdruck so klein wie möglich zu halten und bieten mit dem 100% biologischen Frühstück eine gute Alternative zu den meisten anderen Hotelbetrieben in der Stadt. Durch die Bilanzierung nach dem Gemeinwohl im Jahre 2021 hat das Grüne Hotel zur Post in Salzburg seine Hausaufgaben schon gemacht, ob wohl ein Betrieb zum Thema Nachhaltigkeit nie am Ziel ist.

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